

1. Vertragsgegenstand
1.1 Das Mitglied erhält das Recht, entsprechend diesen Mitgliedschaftsbedingungen während der aus der Öffnungszeiten (siehe Ziffer 8) und entsprechend der Hausordnung (siehe Ziffer 11) die zur Verfügung stehenden Sporteinrichtungen in dem Club zu nutzen. Femme Motion behält sich vor, den Club an Feiertagen geschlossen zu halten.
1.2 Die Nutzung der Einrichtung des Clubs ist nur bei Vorlage eines gültigen Mitgliederausweises möglich.
2. Geltung dieser Geschäftsbedingung
2.1 Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber den Mitgliedern erfolgt ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteil aller Mitgliedschaftsverträge sowie sämtlicher Nebenleistungen unter Einschluss zukünftiger neuer und evtl. geänderter Leistungsangebote.
2.2 Neufassungen der AGB werden Vertragsinhalt. Wenn Femme Motion diese dem Mitglied unter Hervorhebung der Änderung übermittelt und das Mitglied nicht binnen einer Frist von 1 Monat nach Zugang schriftlich widerspricht.
3. Mitgliedschaft
2.1 Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber den Mitgliedern erfolgt ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteil aller Mitgliedschaftsverträge sowie sämtlicher Nebenleistungen unter Einschluss zukünftiger neuer und evtl. geänderter Leistungsangebote.
2.2 Neufassungen der AGB werden Vertragsinhalt. Wenn Femme Motion diese dem Mitglied unter Hervorhebung der Änderung übermittelt und das Mitglied nicht binnen einer Frist von 1 Monat nach Zugang schriftlich widerspricht.
4. Mitgliedsbeitrag, Zahlungsweise
4.1 Femme Motion bietet als Zahlungsmöglichkeit die Teilnahme am SEPA-Basislastschriftverfahren an: Hier werden die Beiträge jeweils am ersten Banktag eines Monats dem Konto des Mitglieds belastet. Bei anderen Zahlungsweisen sind unsere jeweiligen Bestimmungen zu erfragen und zu beachten.
4.1 Bei Mitgliedschaften mit Mindestlaufzeit und Vorauskasse ist unabhängig von der Zahlungsart (Ziffer 4.1) der gesamte Betrag im Voraus zum Vertragsbeginn fällig. Daneben besteht bei Mitgliedschaften mit Mindestlaufzeit auch eine monatliche Zahlungsweise entsprechend der Zahlungsart gemäß Ziffer 4.1.
4.2 Im Verzugsfall werden anfallende Mahnkosten berechnet.
4.3 Im Falle jeder mangels Deckung oder mangels unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist Femme Motion berechtigt, die für die Bankrücklast und durch die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen. Gerät das Mitglied mit Zahlungen in Rückstand, die der Höhe nach den Betrag von 2 Monatsbeiträgen entsprechen, wird der für die gesamte Restlaufzeit noch offene Betrag sofort fällig gestellt und die Zugangskarte des Mitglieds gesperrt. Die Geltendmachung von werteren Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten. Die gesamte offene Schuld ist nur dann fällig, wenn der Mitgliedsbeitrag unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt worden ist.
4.4 Die vereinbarte Vorabnutzungsgebühr und die Verwaltungsgebühr und die Verwaltungsgebühr sind bei Abschluss des Vertrages fällig. Die Nichtzahlung dieser Gebühren entbindet das Mitglied nicht vom Vertrag.
4.5 Femme Motion bietet verschiedene Ermäßigungen an. Je Mitgliedschaft ist nur eine Ermäßigung möglich. Die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Das Mitglied hat Femme Motion umgehend darüber zu informieren, wenn die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung außer Kraft gesetzt und der monatliche Betrag wird um den ausgewiesenen Rabattbeitrag erhöht. Eine rückwirkende Ermäßigung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht.
4.6 Der monatliche Beitrag gilt, wie umseitig vereinbart, bei Mindestlaufzeitverträgen als fest vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit oder bei Verträgen auf unbestimmte Zeit kann der Beitrag durch Femme Motion zum Beginn eines neuen Kalenderjahres mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat geändert werden.
5. Mitgliedsausweis
5.1 Nach Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages stellt Femme Motion einen Mitgliedsausweis (Zugangskarte) aus. Der Mitgliedsausweis verbleibt im Eigentum von Femme Motion und ist nach Vertragsablauf an Femme Motion herauszugeben. Der Mitgliedsausweis ist nicht übertragbar. Bei Missbrauch des Mitgliedsausweises behält sich Femme Motion ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.
5.2 Der Verlust oder die Zerstörung des Mitgliedsausweises ist Femme Motion unverzüglich mitzuteilen.
6. Kündigung
6.1 Die Mitgliedschaft ohne feste Laufzeit kann mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden. Verträge mit anfänglicher vereinbarter Mindestlaufzeit können mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Monatsende (in der Verlängerung) gekündigt werden.
6.2 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung kann im Club persönlich abgegeben oder geschickt werden. Für die Einhaltung der Frist ist die fristgemäße Abgabe oder Absendung maßgeblich.
7. Krankheit, Sportunfähigkeit, Ruhezeiten
7.1 Insgesamt können nach schriftlichem Antrag bei nachgewiesener Krankheit oder berufsbedingter Abwesenheit monatsweise bis zu maximal 6 Monate Ruhezeit gewährt werden. Wird eine Ruhezeit vereinbart, erfolgt diese nur monatsweise. Der Zeitraum der Ruhezeit schließt sich an die Laufzeit des Vertrages an. Innerhalb dieses Zeitraums kann keine weitere Ruhezeit gewährt werden, sofern bereits 6 Monate gewährt wurden. Anstatt einer Kündigung von 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gilt für die Fälle einer gewährten Ruhezeit die Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der an den Vertrag angehängten Ruhezeit.
7.2 Der Antrag ist bei Femme Motion spätestens 14 Tage vor geplantem Ruhezeitbeginn zu erstellen. Ein Attest muss grundsätzlich spätestens 3 Wochen nach Beginn der Erkrankung/Sportunfähigkeit bei Femme Motion in Original vorliegen. Eine rückwirkende Anerkennung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht.
7.3 Ziffer 6.3 bleibt unberührt.
8. Änderungen der Öffnungszeiten
8.1 Femme Motion behält sich vor, die Öffnungszeiten des Clubs in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere in Bezug auf kurzfristige Schließung für Reparatur- und Wartungsarbeiten. Das Mitglied hat insoweit keinen Anspruch auf Reduzierung der Mitgliedsbeiträge, da dies bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitgliedes berücksichtigt ist.
9. Daten des Mitglieds
9.1 Änderungen der Mitgliedschaften, z.B. Wechsel des Wohnsitzes oder der Bankverbindung, sind unverzüglich Femme Motion zu melden. Kosten für notwendige Gebühren bei Adressenermittlungen bzw. Rücklastschriften trägt das Mitglied, wenn es seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist.
10. Haftung
10.1 Die Haftung von Femme Motion, auch für Folgeschäden, ist auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, wird im Rahmen des gesetzlichen Zulässigen keine Haftung übernommen.
10.2 Femme Motion übernimmt keine Haftung für Gesundheits- oder Sachschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Benutzers entstehen. Der Kunde verpflichtet sich mit den Räumlichkeiten oder der Einrichtung pfleglich umzugehen. Sachbeschädigungen – auch fahrlässig verursachte – werden auf Kosten des Verursachers instand gesetzt.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
11.1 Femme Motion sichert seinen Mitglieder zu, dass sämtliche personenbezogenen Daten (einschließlich der Gesundheits- und Fitnessdaten) streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Verwaltung und Abwicklung der Mitgliedschaftsverträge sowie zur Übermittlung neuer Angebote bzw. Neuigkeiten zu Trainings- und Ernährungsmöglichkeiten verwendet werden. Diese Daten werden weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitergegeben. Das Mitglied kann auf Anfrage Auskunft über die bei Femme Motion gespeicherten Daten erhalten und kostenfrei die Richtigstellung oder Löschung der Daten verlangen.
12. Teilnahmebestimmungen Ernährungskonzept
12.1 Femme Motion gibt nur Tipps im Bereich Ernährung, die jeder für sich individuell anwenden kann. Die Mitarbeiter von Femme Motion sind keine medizinische Organisation, keine Mediziner, Diabetologen oder Ernährungsberater/-therapeuten und ersetzten diese nicht. Somit werden sie keine medizinischen oder therapeutischen Ratschläge geben. Entlang der Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung agiert Femme Motion als reiner Ernährungsinformant. Für eine individuelle Ernährungsberatung und –Therapie müssen Ernährungsfachkräfte konsultiert werden. Femme Motion rät, die empfohlenen regelmäßigen Kontrolluntersuchungen beim Arzt wahrzunehmen; insbesondere, wenn Bedenken hinsichtlich der Gesundheit vorliegen, eine spezielle Diät zur Behandlung von Krankheiten eingehalten werden muss oder vom Arzt verordnete Medikamente eingenommen werden müssen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Mündliche Abreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
13.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen
13.3 Die Verträge werden mit dem Einzelunternehmen Stefan Feuchtinger abgeschlossen. Eine Änderung der Etablissement-Bezeichnung (Geschäftsbezeichnung) wird vorbehalten.